Die ADO-Gewobag-Mieterversammlung vom 22. Januar:

Der Mietendeckel soll es richten!

Auch wenn die Gewobag es vorgezogen hat, keine Vertretung des Unternehmens zu entsenden und auch die Senatorin ihrer Zusage wegen einer parallelen Ausschusssitzung des Abgeordnetenhauses nicht erfüllen konnte, so war die Veranstaltung am vergangenen Mittwoch von AMV und der ehem ADO- und jetzt Gewobag-Mieterinitiative doch noch überwiegend sehr aufschluss- und hilfreich für die zahlreich erschienen Mieter*innen aus den Häuserzeilen des ADO-Gewobag-Deals beiderseits der Heerstraße, zwischen Blasewitzer Ring bzw. Sandstraße und Magistratsweg/Semmelländer Weg.

 

Zu verdanken ist das vor allem dem kompetenten Podium der Versammlung, mit Markus Forsthövel, als Vertreter für die verhinderte Senatorin und Spezialist aus der u.a.für die landeseigenen Wohnungsunternehmen zuständigen Abteilung der Senatsverwaltung  für Stadtentwicklung und Wohnen, mit den Veranstaltern Marcel Eupen vom AMV sowie Sven und Petra Winter von der Initiative der “neuen” Gewobag-Mieter aus dem Stadtteil, die vorab von der Gewobag viele Antworten zu Problemen abgefragt haben, plus Alfons Alois von der Initiative Berliner Mieterbeiräte und den zwei Abgesandten aus dem Gewobag-Mieterrat.

Gerade die beiden Mitglieder des neunköpfigen Mieterrates bei der Gewobag, Heike Strehlau und Roland Knödler, haben  die vielen ernsten Bedenken und Kritikpunkte der Mieterschaft, in Sachen Sicherheit, Schadensfälle, Asbestbeseitigung, Sanierung oder Sauberkeit, in den Häusern wie auch draußen, ganz geduldig aufgenommen und vertrauensvoll zugesichert, diese auch mit Dringlichkeit an das Unternehmen weiterzuleiten und die Erledigung im Blick zu behalten.

Gleichzeitig konnten sie deutlich machen, dass die Beschwerden bezüglich nachbarschaftlicher Störungen wie auch von Schmutz und Müll in Aufgängen und Fluren, auf Plätzen und Wegen keine Besonderheit der Staakener Großwohnsiedlung sind, sondern in allen Kiezen ganz oben stehen und vor allem konnten sie auch die Ängste und Bedenken zerstreuen z.B. bezüglich der Reparaturen und Erneuerungen von Aufzuganlagen, wo bei längerem Ausfall des Lifts von Seiten der Gewobag ein Hol- und Bring-Service beauftragt wird, für mobilitätseingeschränkte Mieter*innen.

Mieterbeteiligung – Mieterbeiräte
Derzeit gibt es sogar bei den “Altbeständen” der Gewobag im Quartier Heerstraße keinen Mieterbeirat. Grund ist wohl, dass man mit der notwendigen Mieterbeiratswahl abwartet, bis auch für die neuen Ex-ADO-Bestände die Halbjahresfrist vorüber ist (frühestens im Mai 2020) nach der auch Neumieter ein aktives und passives Wahlrecht haben. Ob es dann einen großen Gesamtmieterbeirat oder zwei Beiräte, räumlich bzw. nach Alt- und Neubeständen geteilt, geben wird ist noch offen.
Mehr Info: Gewobag-Mieterrat mit Link
zu Mieterbeiräte in Quartieren

 

Mietendeckel versus ADO-Mieterhöhung 
An Stelle der mit dem guten Grund der parallel stattfindenden Mietendeckel-Sitzung verhinderten Senatorin Katrin Lompscher konnte Markus Forsthövel aus der Abteilung IVa  der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen klare Aussagen finden, zu der Frage, ob die im Sommer 2019 noch von der ADO ausgesprochenen Mieterhöhungen weiterhin Bestand haben werden?

Da sie nach dem Mietendeckel-Stichtag 18. Juni für November 2019 angekündigt wurden, wird da, so Forsthövel, sofern ungerechtfertigt, die Regelung des Mietendeckels greifen. Jedoch erst nach der notwendigen Einzelfallprüfung durch die Gewobag. Dann hätten sogar die Mieter einen Anspruch auf Rückerstattung und Minderung der Miete, die der Erhöhung im letzten Jahr zugestimmt haben.

Siehe auch: Fragen und Antworten auf der Webseite von SenStadWohn zum aktuellen Stand im Verfahren Gesetzentwurf Mietendeckel (vom 23. Januar 2020)

Wegen Mietendeckel – Beratung aufgestockt
Wie wichtig die Mietendeckel-Sitzung am 22.01. war, die den Besuch der Senatorin Lompscher bei uns im Stadtteilzentrum verhinderte, zeigt sowohl der aktuelle Stand des obigen Links zum Gesetzentwurf, wie auch die Entscheidung, dass ab sofort die Zuschüsse des Senats für die bezirklichen kostenlosen Mieterberatungen aufgestockt werden, da mit dem Mietendeckel ein erhöhter Bedarf an Mietrechtsberatung zu erwarten ist.

Ab Montag den 3. Februar wird die kostenlose Mieterberatung (siehe ganz unten) durch den Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbund AMV nicht mehr “nur” auf zwei Stunden begrenzt sein, sondern immer montags von 16 bis 19 Uhr im Stadtteilzentrum Obstallee, gleich drei Stunden bieten, für alle offenen Mietrechtsfragen und die passenden sachkundigen Antworten.

Noch alte (Ab-)Rechnungen offen?
Auch ein Thema auf der ADO-Gewobag-Mieterversammlung, eventuelle Forderungen aus Betriebskostenabrechnungen, aus Schadensfällen, Minderungen usw. aus dem “alten” Mietverhältnis mit der ADO. Hier konnte Marcel Eupen (AMV) vom Podium der Veranstaltung aus schon den Hinweis geben, dass ja nicht die einzelnen Wohneinheiten sondern die kompletten Eigentümergesellschaften Ofek Grundstücksgesellschaft 1, 2, 3 etc. von ADO an die Gewobag – inklusive aller Rechte und Pflichten, aller Forderungen und Verbindlichkeiten – veräußert worden sind. Demnach sind diese Verbindlichkeiten – so sie rechtens sind – von der Gewobag auszugleichen.

 

“Besser wäre Gewobag verzichtet”
Zweifellos aber waren die Stimmen von AMV und Mieterinitiative auf dem Podium und auch aus dem Kreis der Gäste im Saal, wie von der Bundestagsabgeordneten der Partei die Linke Helin Evrim Sommer (s. Foto) oder von dem Mietrechtsspezialisten des Berliner Mietervereins u.v.a. sehr deutlich, die forderten, dass die Gewobag nicht erst bis zur Rechtskräftigkeit des Mietendeckels und auf die Anträge der Mieter wartet, sondern durch die freiwillige Rücknahme der Mieterhöhung deutlich signalisiert, dass es ihr Ernst ist, mit dem teueren Rückkauf der Wohneinheiten links und rechts der Heerstraße, im Ergebnis nachhaltig sozial verträgliche Mieten in dem Wohnquartier zu sichern.

Mietbegrenzung auf 30% des Einkommens
Keine Frage ist natürlich, dass auch für die ehemalige ADO- und seit Dezember 2019 Gewobag-Mieterschaft die Kooperationsvereinbarung gilt, die vor allem mit dem Ziel sozialverträgliche Mieten zu sichern, schon 2017 zwischen dem Senat und den landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften getroffen wurde. Darin wird u.a. unter dem Punkt 4.4. ergänzend zur Härtefallregelung im Wohnraumversorgungsgesetz (Artikel 2 §§ 2,3 WoVG Bln) vereinbart, dass  “… Mieterinnen und Mieter bei den städtischen Wohnungsbaugesellschaften beantragen (können), dass ihre Nettokaltmiete auf 30 % des Haushaltseinkommens abgesenkt wird”.

zum download: Kooperation Leistbare Mieten …
Vereinbarung Senat | Wohnungsbaugesellschaften 

 

Alternativer Mieter- und Verbraucherschutzbund AMV
Kostenlose Mieterberatung
im Auftrag des Bezirksamtes Spandau
ab 3. Feb. immer montags 16-19 Uhr 
ohne Anmeldung | bitte Wartezeiten einplanen
Stadtteilzentrum Obstallee 22E

 

6 Antworten zu “Der Mietendeckel soll es richten!”

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