Steigende Inzidenzen - Senat beschließt neue verschärfte Maßnahmen:

Mehr Maske + Tests – weniger Kontakte

Lange wurde diskutiert und mit Gesundheits-Expert:innen beraten, bis am Sonnabend auf der Senatssitzung die Beschlüsse gefasst worden sind, die den weiterhin rasant steigenden Infektionszahlen vor allem mit Kontakt beschränkenden Auflagen und Testpflichten im Bereich von Arbeit und Wirtschaft entgegen wirken sollen. Darüberhinaus gilt die dringende Empfehlung die Kontakte im privaten Bereich auf ein absolutes Minimum zu reduzieren und möglichst auch im eigenen Wohnzimmer bei Besuch von haushaltsfremden Gästen die FFP2-Masken und/oder Schnelltests einzusetzen.

Die auf der Sondersitzung am 27. März beschlossenen Verschärfungen der Corona-Maßnahmen, die ab kommenden Mittwoch, den 31.03.2021 in Kraft treten:
 
• Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird angepasst. Demnach besteht in allen geschlossenen Räumen grundsätzlich die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske (einer medizinischen Maske?). 
Handel Dienstleistung:
• Für den Besuch des Einzelhandels ist ein tagesaktueller negativer Test auf eine SARS-CoV-2-Infektion erforderlich.  
Davon ausgenommen: Geschäfte mit Produkten des täglichen Bedarfs (Lebensmittel- und Drogeriehandel)
• Vorab-Termine für den Einkauf entfallen – die Begrenzung auf eine  maximale Personenzahl pro Quadratmeter offener Fläche bleibt bestehen.
• Für körpernahe Dienstleistungen – auch Friseure – ist ab 31.3. ein tagesaktueller negativer Test erforderlich.
Arbeit und Wirtschaft:
• Arbeitgeber müssen ihren Mitarbeiter*innen künftig zwei Mal in der Woche einen Corona-Test ermöglichen.
Für Arbeitgeber besteht eine Homeoffice-Pflicht. Sie dürfen nur noch maximal 50 Prozent ihrer Büroarbeitsplätze belegen.
 
Für Veranstaltungen und Zusammenkünfte in Innenräumen ist ein tagesaktueller negativer Test erforderlich. Davon ausgenommen sind Demonstrationen und Veranstaltungen von Religionsgemeinschaften.
 
Appell: Alle Berlinerinnen und Berliner sind angehalten vor privaten Treffen einen Schnelltest zu machen und sich und andere durch das Tragen einer Maske zu schützen.
 
Weiterhin gilt im privaten Bereich Zusammenkünfte sind auf Treffen mit max. 5 Personen beschränkt, die nicht dem eigenen Haushalt angehören – dabei werden Kinder bis 12 Jahre nicht mitgezählt.
 
Im Wortlaut: Die aktuelle 2. SARS-COV 2-Infektionsschutzverordnung
In Kraft vom 31. März bis 18. April 2021 
 
 

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