Verschärfte Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie:

Ab Mittwoch: Stille Nacht & ruhige Tage

Angesichts der aktuellen Entwicklungen der COVID-19-Neuansteckungen und den Bettenbelegungen in Krankenhäusern und auf Intensivstationen, wohl für kaum jemand überraschend: Das öffentliche Leben wird ab Mittwoch heftig heruntergefahren, Schulen, Kitas dicht und der größte Teil des Einzelhandels und der Dienstleister schließt die Tore für jeglichen Kundenverkehr. Klare Kontaktbeschränkungen auch für die privaten Haushalten und für die bevorstehenden Feiertage.

Wie am Sonntag bei der Beratung der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsident*innen besprochen und direkt im Anschluss vom Berliner Senat beschlossen, gibt es zur Eindämmung der Corona-Pandemie mit aktuell Höchstzahlen an Todesfällen und schwer Erkrankten einen sog. harten Lockdown, mit verschiedenen Einschränkungen im öffentlichen Leben, die gültig sind ab
Mittwoch 16. Dezember
vorerst bis Sonntag 10. Januar 2021 .

Schule und Kitas
In dem gesamten Zeitraum kein Präsenzunterricht – von Mittwoch bis zum Ferienbeginn am Wochenende sowie vom ersten Schultag im neuen Jahr, am 4. Januar bis zum 8. Januar besteht für alle Lehrer* / Erzieher*innen Dienstpflicht, für digitale Lernformen in Gruppen wie auch für individuelle Betreuungen.
Für die Kleinen der Primarstufe (Klasse 1.3) wird es eine Notbetreuung im Hort geben.

Kitas: In den Kindertagesstätten soll generell eine Notversorgung aufrechterhalten werden, für all jene Kinder, die zu Hause nicht verlässlich betreut werden können.
Alle Eltern aber sind aufgerufen, zum eigenen Schutz, zum Schutz der Kinder und Erzieher*, ihre Kleinen möglichst zu Hause zu betreuen.

Handel und Dienstleistungen
Ab Mittwoch sind alle “körpernahen” Dienstleistungen (Friseure, Kosmetik …) verboten und alle für eine Grundversorgung nicht notwendigen Handelsgeschäfte müssen schließen. Geschlossen sind – anders als bei der ersten Welle im  Frühjahr – jetzt auch die Baumärkte.

Erstmalig ist der Verkauf von Feuerwerkskörpern für Silvester bundesweit verboten.

Folgende Bereich dürfen öffnen:
• Super-, Wochenmärkte, Einzelhandel mit Lebensmitteln u. Drogeriewaren 
• Apotheken, Sanitätshäuser, Optiker, Hörgeräteakustiker,
• Tankstellen, Kfz- oder Fahrradwerkstätten
• Postfilialen und Banken.

Für “nicht körpernahe” Handwerksbetriebe gibt es bislang noch keinen Beschluss bzgl. Einschränkungen der Geschäftstätigkeit. Alle Betriebe und Unternehmen sind jedoch aufgerufen, weitestgehend die Möglichkeiten der Heimarbeit auszunutzen.

Kontaktbeschränkungen
Weiterhin – zumindest vorerst – gilt: Öffentliche Versammlungen im Freien max. 100 und in geschlossenen Räumen max. 50 Personen – natürlich nur wenn die 1,50 m Abstand gehalten werden können, resp. das jeweilige Infektionschutzkonzept vor Ort es erlaubt  und die Gäste Masken vor Mund und Nase tragen.

Veranstaltungen die der politischen Willensbildung und der sozialen, rechtlichen Beratung / Begleitung dienen, dürfen, wie auch Gottesdienste (ohne gem. Gesang) , weiterhin – mit Anmeldepflicht, Teilnahmeregister, Abstands- und Hygieneregelungen – stattfinden. 

Private Treffen sind auf max. 5 Personen (älter als 14 J.) aus 2 Haushalten beschränkt.

Sonderregelung Weihnachtsfeiertage:
Hier ermöglicht Berlin einen wesentlich weiteren Teilnehmer*-Kreis: Vom 24. bis 26. Dezember dürfen 5 Personen aus 5 Haushalten plus Kinder bis zum Alter von 14 Jahren zusammenkommen. Dabei gilt laut Senatskanzlei der einladende Haushalt generell als eine Person, selbst wenn er mehrere Personen, älter als 14 Jahre, umfasst.

 Für Silvester / Neujahr gibt es keine Sonderregelung – es gilt für private Treffen Zuhause: 5 Personen aus 2 Haushalten + Kids bis 14.

Am 31.Dezember + am 1. Januar gilt ein bundesweites An- und Versammlungsverbot.

Neben dem Verbot des Verkaufs von pyrotechnischen Artikeln (Raketen, Böller etc.) sind bislang in Berlin zwei sogenannte “Böllerverbotszonen” im Bereich Pallas-, Goltz-, Winterfeldstraße in Schöneberg und am Alexanderplatz in Mitte.

Ausgangsbeschränkungen
Von einem echten Lockdown – einer Ausgangssperre sind wir noch weit entfernt.
Bislang gilt: Laut Senatskanzlei sind alle „angehalten“, ihre Kontakte auf ein Minimum zu reduzieren und die eigene Wohnung nur aus triftigem Grund zu verlassen.
Also für
• Einkäufe, Behördengänge, Arztbesuche und die Pflege von Angehörigen
• für arbeitsbedingte Wege wie auch für ehrenamtliche Einsätze
• für die Pflege, Betreuung, Bewegung von Tieren
• für Spaziergänge oder (erlaubte) sportliche Aktivitäten (zu zweit bzw. mit Mitgliedern des eigenen Haushalts)

Inwiefern auch Berlin dem Vorbild einiger Bundesländer folgen wird und eine nächtliche Ausgangssperre (z.B. ab 22 Uhr) verhängt, ist noch (?) offen.

 

Aktuelle Informationen zu Verordnungen, Maßnahmen, Bußgeldern und den speziellen Regelungen in Schulen, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen gibt es unter:
www.berlin.de/corona

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