In Schulen, Museen, Gotteshäusern und Salons:

Lockerungen bis in die Haarspitzen

Ab heute wieder möglich: mehr Leben und Bewegung in Schulen, Galerien und Museen … Versammlungen bis zu 50 Personen bei Gottesdiensten oder Demonstrationen … und damit man dabei auch ein gutes Bild abgeben kann – ab heute auch wieder professionelles Haare schneiden beim Friseur. Jedoch überall, wie in Bus, Bahn und beim Einkauf nur mit Hust-, Nies- und Spuckschutz per Maske oder Schal.

Wieder früh aufstehen müssen ab heute auch die 6. Klässler* aus Grund- und Gemeinschaftsschulen wie auch – nach den Abitur- und MSA-Klassen – die Jahrgänge, die im nächsten Schuljahr zu Abitur- oder MSA-Prüfungen gehen , also 9 und 12 der Oberschulen bzw. 11 der Gymnasien. Da aber besteht die Maskenpflicht nur auf dem Hin- und Rückweg per ÖPNV und in den Klassenräumen in denen der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann. Also Mundschutz oder Schal mit einpacken.

Übrigens: Von der Teilnahme am Unterricht ausgeschlossen sind sowohl Schüler*innen mit akuten Atemwegserkrankungen aber auch all diejenigen bei denen im Haushalt ein(e) Angehörige(r) der Risikogruppen lebt. Da wird es – trotz digitaler Angebote – schwer mit der Gerechtigkeit bei vergleichbaren Noten und Bewertungen.

Nach Zoo, Tierpark und den Gärten der Welt dürfen ab heute auch Museen, Galerien und “vergleichbare Bildungsstätten” den Betrieb – unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln – wieder aufnehmen. Das nutzen sofort die “privaten Einrichtungen” wie das Haus am Waldsee, das Spionagemuseum oder die Körperwelten-Ausstellung, aber auch das Museum Barberini in Potsdam …  in der kommenden Woche folgen dann eine weitere Einrichtungen, wie der Pei-Bau des DHM am 11. Mai oder die Berlinische Galerie am Tag darauf.
Auf berlin.de gibt es den Überblick : Bereits geöffnet Museen, Galerien …

Bis zu 50 Teilnehmer*innen sind ab sofort erlaubt bei Gottesdiensten, jedoch nur mit Teilnehmerlisten inkl. Adressen, die vier Wochen aufbewahrt werden müssen um ggf. Infektionsketten verfolgen zu können. Mit dergleichen Beschränkung der Teilnehmerzahl sind auch Demonstrationen genehmigungsfähig, vorausgesetzt sie finden im Freien statt und der Mindestabstand kann eingehalten werden. Die Teilnehmerzahl für private Veranstaltungen ob Jubiläum, Trauerfeier oder Trauung ist jedoch wie seit 27.4. auf 20 Personen beschränkt.

Öffentlich diskutiert werden zur Zeit in Politik, “Expertenrunden” und Medien noch so manche weitere Lockerungen für Veranstaltungen, Gastronomie und sogar Reisen …

Nur bei der Frage der Kita-Öffnungen ist die mit der “Distanzlosigkeit der Kids” begründete Zurückhaltung noch groß.

Und das obwohl in Kitas die Arbeit in Kleingruppen (z.T. kleiner als 20) üblich ist und die offiziellen Zahlen der Infizierten nach Altersklasse ja deutlich belegen, dass umgerechnet auf 100.000 der jeweiligen Altersgruppen, die infizierten Kita- und Grundschulkinder der ersten Klassenstufen nur rund ein Fünftel erreichen, im Vergleich zu den Kerngruppen der Erwachsenen zwischen 20 und 60 Jahren.
zum download: COVID19-Fälle in Berlin – nach Altersgruppen (Stand 3. 5. 2020)

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