Verlängerung für Abkürzung zum Mietzuschuss!

Verlängerung bis Mitte April, für das Versuchsprojekt einer Beratungsstelle vor Ort, im Stadtteilladen an der Obstallee, die allen betroffenen Sozialmietern aus dem Dreh, die mehr als 30% ihres Einkommens für das Wohnen aufbringen müssen, einen kurzen Weg bietet, zur direkten Antragsannahme, die schnell Wirkung zeigt im eigenen Portemonnaie. 

Auf sechs Wochen, von Mitte Februar bis Ende März sollte das Pilotprojekt einer Vor-Ort-Beratung in der Großsiedlung Heerstraße über das Mietzuschussprogramm für Mieter von Sozialwohnungen, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen begrenzt bleiben.

Nun werden noch über die Osterferien hinweg bis zum 12. April die Mitarbeiter*innen der mit der Abwicklung des Programms beauftragten Gesellschaft zgs, jeden Donnerstag von 16-19 Uhr, mit Unterstützung des Teams vom Quartiersmanagement, im Stadtteilladen am Nordausgang des Staaken-Centers, über das Programm informieren und ganz individuell überprüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt werden und dann auch den Antrag für einen Mietzuschuss annehmen.

Wichtigste Voraussetzung: Sie sind Mieter einer Sozialwohnung!

In der Großwohnsiedlung Heerstraße sind es überwiegend die Wohneinheiten von Gewobag und ADO an Obst- und Maulbeerallee, am Blasewitzer Ring, Magistratsweg und Heerstraße sowie im nördlichen Teil der Sandstraße, die noch der Fördersystematik des sozialen Wohnungsbaus unterliegen*.

Deren Warmmiete ist inzwischen oft alles andere als sozial und nicht mehr angemessen für die Einkommensverhältnisse vieler Bewohner*innen. Daher hat der Berliner Senat schon im vergangenen Jahr einen Mietzuschuss für Sozialwohnungen eingeführt, der jedoch bislang nur von wenigen Betroffenen in Anspruch genommen wird. (siehe Artikel v. 31.01.18)

Anspruch auf den Zuschuss, der bis zu 5 Euro pro Quadratmeter Wohnraum betragen kann, haben alle Mieter von Sozialwohnungen, die mehr als 30% ihres Haushaltseinkommens für die Warmmiete aufwenden müssen beträgt, bzw. deren Miete nicht (mehr) vollumfänglich von JobCenter oder Sozialamt übernommen wird. 

Damit der Antrag geprüft und bearbeitet werden kann, sind folgende Unterlagen notwendig und möglichst in Kopie mitzubringen:
• Personalausweis bzw. Meldebescheinigung – für jedes Haushaltsmitglied
• Mietvertrag und ggf. letzte Mieterhöhung
• letzte Betriebskostenabrechnung
• Kontoauszüge mit den letzten drei Mietzahlungen
• Einkommensnachweise – Lohn-/Gehaltsabrechnungen, Rentenbescheide, Bewilligungsbescheide von JobCenter bzw. Sozialamt
• ggf. Behindertenausweis u/o Bescheid über Pflegestufe

Wenn das alles in Kopie vorliegt, dann kann – vorausgesetzt der Andrang ist nicht zu groß – der Antrag gleich gestellt werden.

Mietzuschuss in Sozialwohnungen
Beratung u. Antrag
donnerstags 16-19 Uhr
noch bis 12. April
Stadtteilladen Staaken
Staaken Center, Obstallee 20-26
am Nordausgang

zum download:
Plakat als pdf
• Flyer Kurzantrag Mietzuschuss

 

Mehr Info, Kontakt & online-Antragstellung
unter www.mietzuschuss.berlin.de
Infos zu den Voraussetzungen,
Kontakt, Termine Antragcenter
Formulare und Erläuterungen zum download
und Antragstellung online

*Der Mietzuschuss des Landes Berlin greift leider nicht mehr bei den ehemaligen Sozialbauwohnungen in der Rudolf-Wissell-Siedlung, westlich des Magistratsweges, dort bleibt nur die Möglichkeit beim Wohnungsamt Wohngeld zu beantragen.
(siehe Info Wohngeld)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert