Empira-Wohnblock Pillnitzer Weg 1 bis 21:

Fehlerhafte Betriebskostenabrechnung

Besser noch pünktlich vor dem Jahreswechsel eine schlampige und unkorrekte Abrechnung abschicken als gar keine … Diesem Grundsatz scheint die zum 31.12.22 aus dem “Amt” geschiedene Berliner Hausverwaltung talyo Property Services ganz im Sinne der Eigentümerin, der Züricher Empira AG bzw. deren Luxemburger Arz8 PropCo, verfahren zu sein, denn mit der am 29. 12. in die Briefkästen der 417 Wohneinheiten verteilten, grob fehlerhaften Betriebskostenabrechnung 2021 ist auf den letzten Drücker die Frist erfüllt worden, für die rechtmäßige Umlage der “Nebenkosten” auf die Mieterschaft.

Vielfache Widersprüche sind wohl eingeplant und auf jeden Fall, mehr als “nur” angemessen!

Für die Schludrigkeit der Abrechnung bezeichnend ist, dass der alleine aus den vier Jahren der kostenlosen wöchentlichen Mieterberatungen an mehreren Standorten in Spandau, gerade bezüglich der Betriebskostenabrechnungen überaus erfahrene Mieterberater Marcel Eupen, vom AMV, meint, dass er in seiner “gesamten beruflichen Tätigkeit noch nie eine derart oberflächlich erstellte Nebenkostenabrechnung” gesehen hat.

Davon zeugen schon etliche formale Mängel, wie dem offenbar für diesen Anlass extra “gebastelten” Briefkopf für die “Betriebskosten 202” statt 2021, dem fehlenden Datum der Erstellung wie auch für die Zahlungsfälligkeit oder für den Hinweis auf die maschinelle Erstellung und Gültigkeit ohne Unterschrift …

Aber auch ganz offensichtliche Fehler, wie die Tatsache, dass die Abrechnung die Wartungskosten für die Aufzüge auf alle 417 Wohneinheiten umgerechnet hat, obwohl zumindest(?) in den Hausaufgängen Nr 1, 3 und 5 keine Fahrstuhle vorhanden sind.

Viel schwerwiegender jedoch und verantwortlich für manche ganz aktuelle Sorgen und Ängste unter den Mieter:innen des Häuserriegels am Westrand der Großwohnsiedlung sind Positionen, fern jeglicher Plausibilität, die in’s nahezu uferlose gestiegen sind: 

Allen voran und der größte Posten: die um mehr als die Hälfte gestiegenen Heizkosten der Elektro-Nachtspeicherheizungen! 
So z.B. bei einer kleinen Wohnung mit knapp über 25 qm beheizter Wohnfläche, von 854,11 € in 2020 auf 1.367.82 € in 2021. Am Ende steht dort – u.a. nach Berücksichtigung des Anteils an weiteren enorm gestiegenen Kosten, der vielfach bemängelten Hauswart- und Hausreinigung. um fast ein Drittel, von zusammen rund 64 € in 2020 auf rund 81 € 2021,  für Versicherungen (von 98,56 € in 2020 auf  173,68 € 2021)  oder für  Brandschutz von(2020) 1,68 € auf 8,52 € in 2021 …  – eine Nachzahlungsforderung, höher als zwei Warmmieten, von insgesamt über 800 €.

Bei einer über 87 qm großen Wohnung sind die Betriebs- und Heizkosten von 4.516,56 € in 2020 um nahezu 60% auf 7.120,13 € in 2021 gestiegen. Nachzahlungsforderung in diesem Falle: 3.303, 65 €!

Vergangenen Dienstag bei dem ersten regelmäßigen Treffen der Einwohnerinitiative  Pille 1-21 hat ein Mieter sogar von einer Nachzahlungsforderung über mehr als 4.000 Euro berichtet. Summen, die sogar Menschen in Geldnöte bringen können, die über ein recht ordentliches monatliches Salär verfügen können.

Es gibt für alle gute Ratschläge und Hilfen:

1. Widerspruch einlegen und die Prüfung der Belege fordern!
Dies natürlich noch bei der talyo property Services, da diese ja Absenderin und Erstellerin der Abrechnung ist. 
Kopie des Widerspruchs an das Empira Asset Management GmbH
(Kurfürstendamm 213 in 10719 Berlin | Email: info-berlin@empira-invest.com ) ist empfehlenswert.

2. Es ist sinnvoll, sich sowohl einen fachlich-rechtlichen Rat einzuholen, wie auch sich mit anderen Mieter:innen zu verständigen, abzusprechen.
Die kostenlose Mieterberatung des AMV i.A. des Bezirksamts
montags 15.30-18.30 Stadtteilzentrum Staakentreff Obstallee 22E
Die Einwohnerinitiative trifft sich immer dienstags um 17.30 Uhr im Familientreff Staaken im Erdgeschoss des Hochhauses Pillnitzer 21

3. Dank den erweiterten Möglichkeiten des Bürgergelds (sollten?) auch all jene eine finanzielle Unterstützung beantragen und erhalten können, die – und sei es nur für einen Monat – aufgrund der hohen Nachzahlungsforderung unter das Limit der Existenzsicherung rutschen. Anders als noch zu Zeiten von HartzIV gilt dafür eine bis auf drei Monate nach dem Auftreten der Forderung, verlängerte Antragsfrist. 

 

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