Neue Infektionsschutzmaßnahmen ab Sonntag in Kraft:

Schließungen verlängert Kontaktbeschränkungen verschärft

Es ist angesichts der unvermindert hohen Zahlen bei Neuinfektionen, Belegungen von Krankenhaus- und Intensivbetten sowie bei den Todesfällen aufgrund bzw mit einer COVID-19 Erkrankung nicht überraschend, dass am Mittwoch die Bundesregierung und die Ministerpräsidentenrunde ein Fortbestehen der Infektionschutzmaßnahmen mit Schließungen von Ladengeschäften, Studios, Kultur- und Freizeiteinrichtungen noch bis Ende Januar beschlossen und  private Kontakte im Freien und bei Besuchen zuhause noch weiter eingeschränkt hat. Ab Sonntag 10.1. gilt in Berlin: Es dürfen immer nur ein Haushalt plus eine weitere Person zusammenkommen. Alleinerziehende dürfen zusammen mit ihren Kindern bis zum 12 Lebensalter auf Besuch kommen.

Nur zur Erläuterung: Ein(e) Alleinlebende(r) – also ein 1-Personen-Haushalt –  darf dementsprechend nicht nur einen mehrköpfigen Haushalt alleine besuchen sondern auch bei sich Zuhause empfangen.

Auch wenn diese Maßnahme im privaten Bereich der eigenen vier Wände kaum kontrollierbar ist, so ist es doch eine Vorgabe an der sich aus Vernunft und Verantwortung für die eigene Gesundheit und die der anderen, möglichst alle Mitbürger*innen orientieren sollten, damit auch die Wintermonate mit den besonders hohen Ansteckungsgefahren mit dem Coronavirus ohne Überlastung des Gesundheitswesens überstanden werden können.

Darüber hinaus wurde beschlossen, dass für Kommunen oder Landkreise mit einer hohen 7 Tage-Inzidenz von mehr als 200 Neuerkrankten pro 100.000 Einwohner die mögliche Mobilität “ohne triftige Gründe” für alle Bewohner*innen auf einen Radius von 15 Kilometern (Luftlinie) ab den Wohnort-/Kreisgrenzen eingeschränkt werden kann. In Berlin gilt als Wohnort nicht der Bezirk sondern Gesamt-Berlin, d.h. innerhalb Berlins wird es keinen Beschränkung auf einen 15 km-Radius geben. 

Es wird diesbezüglich noch eine entsprechende Abstimmung mit dem Land Brandenburg geben, wo ja  z.B. am 7. Januar 2021 für die Landeshauptstadt Potsdam eine hohe Inzidenz von 226 gemeldet wurde. Also zur Zeit wäre ein “sorgenloser Ausflug” nach Potsdam und Sanssouci nicht zu empfehlen.

Desweiteren regelt die aktuelle Änderung der “Infektionsschutzmaßnahmenverordnung” noch Regelungen für Betriebskantinen und Fahrschulen sowie für Prüfungen und Präsenzunterrichtsvarianten für die Berufsausbildung.
Im Wortlaut die 2. Änderung Infektionsschutzmaßnahmen v. 6.Jan 2021

Kitas mit Notversorgung – Schulen bald mit Wechselunterricht
Kindertagesstätten und Tagespflegestellen bieten weiterhin lediglich eine Notversorgung für die Kinder an, deren Eltern einen außerordentlichen und dringlichen Betreuungsbedarf in Anspruch nehmen müssen. Generell sind alle Eltern aufgefordert, die Betreuung ihrer Kinder soweit wie möglich zu Hause beziehungsweise anderweitig zu organisieren. 

ACHTUNG – NEUE MELDUNG
Bis 25. Januar: Keine Präsenzpflicht an Schulen 
• Entscheidung für Präsenzunterricht an Grundschulen fällt am 19. Januar
• “Kannregelung” für Abschlussklassen an beruflichen + weiterführenden Schulen
Schulleitung + Elternvertretung kann über Wechselunterricht in Lerngruppen entscheiden
siehe: Pressemitteilung “Keine Präsenzpflicht” SenBJF vom 8. Jan. 2021

nachfolgender Text beruht noch auf der Pressemitteilung vom 6. Januar:

Schrittweiser Übergang zum Wechselunterricht
Zuhause Lernen und Schulaufgaben analog oder digital erledigen bleibt zumindest noch teilweise bestimmend für die nächsten Wochen. Für den schrittweisen Übergang zu immer mehr Präsenzunterricht in kleinen Gruppen von max. halber Klassenstärke gibt es aber – vorausgesetzt die Entwicklungen der Corona-Pandemie lassen es zu – einen ausführlichen und ehrgeizigen Plan, mit dem Ziel ab 15. Februar den Regelunterricht gemäß dem Stufenplan wieder aufzunehmen:

Den Anfang machen schon ab 11. Januar die jeweiligen Abschlussjahrgänge in Gymnasien, Oberschulen und Berufsbildungseinrichtungen.

Ab 18. Januar kommen dann die 1. bis 3. Klassen der Grundschulen in festen Lerngruppen (halbe Klassenstärke) zu mind. 3 Stunden Präsenzunterricht zusammen und ab 25. Januar kommen die 4-6 Klassen entsprechend dazu – mit Maskenpflicht wie gehabt uf den Wegen in den Schulräumen und ab der 5. Klasse auch im Unterricht ,

Ab 8. Februar Wechselunterricht mit Präsenz in allen Schularten in festen Lerngruppen (halbe Klassenstärke) gepaart mit digitalem Lernen zu Hause.

Mehr Info:
• Pressemitteilung Schule/Kita von Sen. Bildung, Jugend u. Familie (v. 6.1.2021)

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert