Ab Samstag 3. Oktober in Kraft:

Aktuelle Änderung beim Infektionsschutz

Den wieder angestiegenenFällen von Neuinfektionen und der jetzt schon wieder höheren Auslastung der Klinik- und Intensivbetten entsprechend, wurden  vom Senat Berlins wesentliche Verschärfungen der Infektionsschutzverordnung beschlossen, die am morgigen Sonnabend den 3. Oktober in Kraft treten werden:

Die Sechste Infektionsschutzverordnung beinhaltet folgende Änderungen:

  • die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung von Beschäftigten und Besucherinnen und Besuchern in geschlossenen Räumen in Büro- und Verwaltungsgebäuden, sofern sie sich nicht auf einem festen Platz aufhalten und der Mindestabstand nicht sicher eingehalten werden kann
  • die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in Aufzügen
  • die Pflicht zum Führen einer Anwesenheitsdokumentation bei privaten Treffen ab zehn Personen, die nicht in einem Haushalt leben
  • Private Veranstaltungen sind nur mit bis zu 50 Personen im Freien und bis zu 25 Personen in geschlossenen Räumen gestattet.

Mehr Info: Pressemitteilung (v. 30.9.2020)

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