Negatives Signal für den Mietendeckel?

Die Entscheidung des Bayrischen Verfassungsgerichtshofs ein Volksbegehren für einen Mietendeckel nicht zuzulassen, wird – naturgemäß von den Mietbegrenzungsgegnern und deren Parteien – bejubelt und als klares Signal interpretiert, für ein vorfristiges Ende des Mietendeckels in Berlin. Signal ja aber keine Vorentscheidung.

Denn Bayern ist nicht Berlin und das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) fußt auf der verfassungsmäßigen Zuständigkeit der Länder für das Wohnungswesen und greift mit dem “befristeten Mietpreiserhöhungsverbot” nicht in das bundesrechtliche Zivil- und Mietrecht oder das bundesrechtliche Mietpreisbindungsgesetz (sog. Mietpreisbremse) ein.

Mehr Info zum aktuellen Thema:
Wichtiges Signal für Berlin Info Radio rbb 16.7.
…Signal aber keine Vorentscheidung Mieterverein PM 24/20
Info zum download:
… kein negatives Signal für Mietendeckel AMV PM 15/20

 

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