Gewobag: 128 Mietnachlässe verlängert – Mietanpassung für alle “nur” verschoben

Ob das Verwirrspiel der letzten Wochen um Mieterhöhungen, die mal verkündet, mal zurückgenommen und dann doch nicht …, nun ein Ende hat, wird man sehen.  Eines aber ist klar, aktuell gibt es nur Erfreuliches für alle alten und neuen Mietparteien der Gewobag in der Großwohnsiedlung beiderseits der Heerstraße in Spandau: Die Miete bleibt vorerst wie sie ist.

Ganz besonders freuen können sich die exakt 128 neue Gewobag-Mieter*innen, denen noch von den früheren Eigentümerinnen GSW bzw. ADO befristete Mietnachlässe bis zum 31. 12. 2019 gewährt wurden, die – ohne vorherige Ankündigung von der Gewobag aufgehoben wurden (s. Artikel vom 19.02.2020).

Die sind nun doch von der Gewobag – ohne Einzelfallprüfung und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – akzeptiert und bis zum 31.12. 2020 verlängert worden. Eine Entscheidung über den Fortbestand des Nachlasses im Jahr 2021 wird nach Vorlage von Einkommens- und ggf. Wohngeldbescheiden gefällt.

Der – nicht nur in dieser Frage – im Stadtteil besonders mit Beratung von Mietern und Mieterinitiativen aktive Spandauer Mieterbund AMV drückt die Hoffnung aus, dass auch über den Jahreswechsel hinaus die Gewobag “sozial verträgliche Lösungen” für die betroffenen Mietparteien finden wird.

Vorerst “nur” aufgeschoben ist jedoch die angekündigte Mieterhöhung bzw. Mietanpassung zum 1. Mai 2020, aufgrund der am Verbraucherpreisindex orientierten und für den öffentlich geförderten sozialen Wohnungsbau gesetzlich zulässigen Anpassung der Instandhaltungs- und Verwaltungspauschale. Die wurde noch rechtzeitig vor Ultimo wieder zurückgenommen. Jedoch verbunden mit der Ankündigung einer “Neuberechnung der Miete” zum 1. Oktober des Jahres.

Und das obwohl am 27. März 2020 von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung noch ganz stolz der Presse verkündet wurde:
Für Mieterinnen und Mieter im Sozialen Wohnungsbau gibt es keine Mieterhöhungen in den nächsten beiden Jahren” (s. Pressemitteilung vom 27.3.)

Dumm nur, dass nicht nur die in der o.a. Pressemeldung angesprochene alljährlich zum 1.4. anstehende Erhöhung um 13 Cent pro qm anstand sondern auch die alle drei Jahre – zuletzt in 2017 – erfolgende Anpassung der Instandhaltungs- & Verwaltungspauschale entsprechend dem Preisindex, die eine Erhöhung um 4,84% möglich machte.

Schön, dass die Gewobag darauf verzichtet, diesen Möglichkeit der Umlage auf die Miete schon zum 1. Mai auszunutzen. Weniger schön aber, das nur fünf Monate später im Rahmen der Neuberechnung nachzuholen und dabei im Widerspruch steht nicht nur zur Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen, Katrin Lompscher – “keine Mieterhöhung in den nächsten beiden Jahren” – sondern auch zur eigenen Unternehmenssprecherin Anne Grubert –”wir nehmen die Mieteranpassung zum 1. Mai zurück” (s. Berliner Zeitung v. 14.4.).

Die Krux scheint wohl zu sein, dass einerseits von Seiten des Senats so getan wurde als ob der Mietendeckel sozial verträgliche Mieten für alle sichert, man aber das Gesetz mit zu vielen Ausnahmen – u.a. ausgerechnet sogar für den Sozialen Wohnungsbau der landeseigenen Gesellschaften – gründlich durchlöchert hat.

Zum Schluss noch einmal den Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbund AMV:
„Der AMV erwartet von der Gewobag und allen landeseigenen Wohnungsgeselschaften, dass sie nicht nur die jährlich zum 1. April anstehenden Mieterhöhungen im Sozialen Wohnungsbau um jeweils 0,13 €/m² Wohnfläche monatlich für die nächsten zwei Jahre aussetzt, sondern auch auf die Anpassung der Verwaltungs- und Instandhaltungskosten komplett verzichtet, um  besonders einkommensschwache Mieter zu entlasten. Die Berliner Sozialmieter müssen genauso geschützt werden wie Mieter, deren Wohnungen unter den Mietendeckel fallen”

• Mieterberatung des AMV
im Auftrag des Bezirksamtes
immer montags 16-19 Uhr
kostenfrei u. ohne Anmeldung
im Stadtteilzentrum Obstallee 22 E
Kontakt AMV:
Mobile
 0170-237 17 90 bzw.
0174 / 483 27 28
Email: information.amv@gmail.com

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