Corona – die wichtigsten Änderungen!

Gestern vom Senat beschlossen (vorerst gültig bis 10. Mai):
Diverse Lockerungen (s.unten) der Beschränkungen für die aber weiterhin gilt: physische und soziale Kontakte auf absolutem Minimum – keine Gruppenbildung, Abstand halten ob in ÖPNV, Straßen, Läden oder Parks
• Schulen – vorerst nur Abschluss- und Übergangsjahrgänge – öffnen ab 27. April. Ein “Fahrplan” für weitere Öffnung , auch für Kitas, ist in Vorbereitung
• Masken- , Schal- oder Tuchpflicht für Mund und Nase, in Bahn, Bus und Tram (ab Mo. 27.4.)
• Außenbereiche von Tierpark, Zoo und Botanischen Garten sind ebenso ab 27.4. wieder zugänglich
• Geschäfte ab 800 qm (auch in Einkaufszentren) dürfen öffnen – Auflagen: max.  1 Kund*in pro 20 qm + Vermeidung von Warteschlangen
• Sportanlagen dürfen NUR für kontaktlosen Sport (Leichtathletik, Tennis) genutzt werden (kein Mannschaftssport, keine Umzugs- / Duschkabinen)
• Auf Antrag ortsfeste (!) Demos, Kundgebungen unter freiem Himmel bis max. 20 Teilnehmer*innen möglich–
ab 4. Mai bis 50 Personen

Folgende Lockerungen gelten ab Montag 4. Mai:
jeweils nur erlaubt unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln

• Ausstellungen in Museen, Gedenkstätten etc. dürfen  wieder besucht werden
• Ausleihen von Medien in öffentlichen Bibliotheken ist wieder möglich
• Gottesdienste dürfen mit Teilnehmerbegrenzung auf 50 Personen stattfinden
• Friseure dürfen  öffnen (nur mit beiderseits  Mund + Nasenschutz)
• Private Anlässe für Veranstaltungen bis max. 20 Personen erlaubt z.B. bei Trauer oder Trauung
• Ortsfeste (!) Demos, Kundgebungen, Versammlungen im Freien mit max. 50 Teilnehmer*innen zulässig

zum download: Pressemitteilung des Senats vom 21.4.

 

Eine Antwort zu “Corona – die wichtigsten Änderungen!”

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert