Heerstraße macht dicht am Wochenende

 

Es steht schon alles bereit für die Vollsperrung und Baustelle am Wochenende: vom heutigen Freitagabend ab 20 Uhr bis Montag in aller Frühe um 5 ist die Heerstraße zwischen Sandstraße und Magistratsweg in beiden Fahrtrichtungen wegen Erneuerung des Fahrbahnbelages für Pkws, Lkws und auch für die Buslinien M37, M49, 131 gesperrt. Gearbeitet wird übrigens Tag und Nacht auch sonntags.

Der M 49er Bus fährt in der Zeit stadtauswärts ab Gatower Straße eine Umleitung über Wilhelmstraße, Schmidt-Knobelsdorf-Str., Seeburger Weg und Maulbeerallee wieder zur Haltestelle Heerstraße/Magistratsweg – stadteinwärts ab Magistratsweg den gleichen Straßenverlauf nur in umgekehrter Reihenfolge.

Der M 37er Bus folgt ab Lutoner Straße/Seeburger Weg bzw Heerstraße|Magistratsweg in beiden Richtungen dem Verlauf der Linie 137, wie auch zwischen Seeburger Weg und Magistratsweg der 131er sowohl in Richtung Spektefeld als auch Richtung U Bhf. Ruhleben.

Die Haltestellen an Blasewitzer Ring, Obstallee und Sandstraße werden während der Sperrung nicht angefahren, wie übrigens auch die Haltestelle Heerstr./Wilhelmstr. des 49er Busses.

Da an dem Wochenende die Fahrbahndecke inkl. Binderschicht abgetragen und erneuert wird und zeitgleich die Wasserbetriebe an ihren Anlagen Regulierungen durchführen werden muss von Freitag bis ncht auf Montag durchgehend gearbeitet werden, wobei Lärmbelästigungen im näheren Umfeld nicht zu vermeiden sind.

Aber so kann, wie im vorigen Jahr, zwischen Wilhelmstraße und Sandstraße, mit nur kurzen Beeinträchtigungen die notwendige Sanierung durchgeführt werden, wie der zuständige Stadtrat Bewig betont:
„Nach den im letzten Jahr an einem Wochenende erfolgreich durchgeführten Fahrbahnsanierungsarbeiten der Heerstraße im Abschnitt zwischen Wilhelmstraße und Sandstraße werden in diesem Jahr in einem weiteren Abschnitt der Heerstraße Fahrbahnarbeiten durchgeführt. Durch das rechtzeitige Erneuern der obersten Verschleißschicht der Asphaltdecke kann die Lebensdauer der Fahrbahn erheblich verlängert und grundhafte Erneuerungsmaßnahmen auf längere Zeit vermieden werden.“

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