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Die 7. Änderung der 4. Infektionsschutzverordnung in Kraft:

2G+ bleibt für Großevents + Tanzlust …

für Gastronomie, Friseure, Kosmetik und Massage, für Hallenbäder wie auch für fast alles andere an Veranstaltungen – drinnen mit 11- 2000 und draußen zwischen 1.001-2000 – ist seit Freitag 4. März lt. der 7. Verordnung zur Änderung der Infektionsschutzmaßnahmen wieder entsprechend der Regel zur Teilnahme offen: 3 G = Genesen, Geimpft oder Getestet aber mit FFP2-Maske.

Nur so einfach nachvollziehbar und verständlich ist diese neue Verordnung beim besten Willen nicht unbedingt: Weiterlesen → “2G+ bleibt für Großevents + Tanzlust …” </span

Ab morgen gilt die 6. Änderung der 4. Infektionschutzverordnung:

FFP2 statt 2G bei Einkauf & Co

Endlich: Die Einsicht hat sich durchgesetzt, dass alle – ob genesen, geimpft, geboostert oder ungeimpft – sich mit Covid infizieren und entsprechend auch zur Weiterverbreitung der Viren beitragen können und daher auch eine weitere Ausgrenzung eines Teils der Gesellschaft sich erübrigt. Wie am Dienstag vom Senat beschlossen – wird ab morgen 18.2. die 2G-Regel aufgehoben und durch die FFP2-Maskenpflicht ersetzt: im Einzelhandel, in Museen, Galerien, Gedenkstätten, in Bibliotheken und Archiven – außer im Lesesaal, da gilt – wie auch weiterhin in Bahn, Bus, Tram, Taxi oder Stadtrundfahrten etc.: 3G (genesen, geimpft bzw. getestet)

Nachfolgend im Wortlaut: Weiterlesen → “FFP2 statt 2G bei Einkauf & Co” </span

COV-Infektionsschutzverordnung – seit Samstag gilt:

Weniger, Kürzer und Lockerer …

bei PCR-Tests, Dokumentation, Nachweis, Nachverfolgung und Genesen-/Geimpftstatus, so kurz zusammengefasst, die wesentlichen Auswirkungen der am Wochenende in Kraft getretenen Änderungen der 4. COV-Infektionsschutzverordnungen im Land Berlin.
Eine Quelle für neue Irritationen und offene Fragen. Weiterlesen → “Weniger, Kürzer und Lockerer …” </span

Reduziert:Regelbetrieb+Nachverfolgung

Die aktuellen Zahlen der COV-Neuinfektionen steigen in schwindelnde Höhen, nahe dran am Unermesslichen – und das auch bei Genesenen, Geimpften und Geboosterten jedweden Alters. Erschreckend hoch aber bei Kita- und Grundschulkindern. Daher können ab Montag 22. Januar vor allem Kitas wieder den “eingeschränkten Regelbetrieb” einführen, mit getrennten kleineren Gruppen und kürzeren Zeiten. Auch die Nachverfolgung der Kontaktpersonen von frisch Infizierten muss eingeschränkt werden, auf Krankenhäuser und Unterkünfte für Pflege und Betreuung. Weiterlesen → “Reduziert:Regelbetrieb+Nachverfolgung” </span

Ab Morgen 28. Dezember gilt die 1. Änderung der 4. COV-Verordnung:

Treffen nur noch in kleiner Runde

Mit Blick auf Silvester und Neujahr sind ab dem morgigen Dienstag 28. Dezember bis 22. Januar 2022 weitere Einschränkungen der Kontakte, vorrangig bei privaten Zusammenkünften sowohl drinnen wie auch draußen, in Kraft:
•  Obergrenze von 10 Personen über 14 Jahre, die nachgewiesen geimpft oder genesen sind:
• Sobald eine Person (älter als 14) ohne Impf- / Genesenzertifikat dabei ist, sind priv. Treffen nur für Mitglieder eines Haushalts plus zwei Personen aus einem weiteren Haushalt möglich. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
• Der Tanzeslust muss man generell – auch an Sílvester – im Freien wie auch in Räumen total entsagen.
Und grundsätzlich empfohlen wird allen – ob Genesen, Geimpft oder nicht –  vor Treffen sich zu testen und bei typischen Symptomen auf die Zusammenkunft zu verzichten.

Weiter gilt, vor allem, für den Jahreswechsel 21/22: Weiterlesen → “Treffen nur noch in kleiner Runde” </span

COV-Verordnung aktuell

die aktuell gültigen Gesetze, Regelungen und Maßnahmen der 
Infektionsschutzverordnung 
mit allen §§ über Ausgangsregeln, Bußgelder, Beschränkungen, Maskenpflichten, Quarantäne, Reisen, Teilöffnungen …
Jüngste Meldungen: 
2G+ Großevents + Tanzlust 5.3.22
FFP2 reicht f. Einkauf & Co 17.2.22
Link zur aktuellen
COV-Infektionsschutzverordnung