Empira AG/Arz8 PropCo Wohnhausriegel Pillnitzer Weg 1-21:

Mieterversammlung mit Galgenhumor …

Erst großes Erstaunen, dann ein vielstimmiges, bitteres Gelächter, gab es am Dienstagabend vor einer Woche, bei der 2. Mieterversammlung, auf Einladung der Initiative Pille 1-21, zur Betriebskostenabrechnung 2021, als Marcel Eupen vom Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbund AMV aus den von der damaligen Hausverwaltung talyo Property Service vorgelegten Abrechnung der Stunden und Leistungen des Hausmeisterservices zitierte. Denn mehr als einen Mann, der sich – oft nicht ausreichend (s. Artikel v. 16.2.22)– nur um den Austausch der Müllcontainer unter den Müllschluckern kümmerte, hat von den 417 Mieter:innen wohl niemand je gesehen.

Doch unabhängig davon: Die nach vielfachen Widersprüchen, von annähernd 1,3 Mio € auf ca 933.000 € korrigierte Abrechnung der Betriebskosten 2021 für den kompletten Wohnhausriegel auf der “ungeraden” Westseite des Pillnitzer Wegs ist immer noch alles andere als korrekt und weist noch viele Fehler, Ungereimtheiten und ungerechtfertigte Posten auf, die sich zu Ungunsten der Mieterschaft auswirken.

Ganz 18 Seiten umfasst der vorläufige Prüfbericht des AMV –der zahlreiche Mieter:innen bei der Durchsetzung ihrer Widersprüche gegenüber der talyo vertritt – zur korrigierten Abrechnung vom 15. März. Wobei noch nicht alle Belege und Unterlagen vollständig vorgelegt worden sínd. Vor allem fehlen noch die entsprechenden Verträge mit den Lieferanten oder Dienstleistern.

Korrekturabrechnung mit vielen Fehlern und Ungereimtheiten
Kurzum: Von der lt. Gesetz ausgeschlossenen Umlage der Miete von Rauchwarnmeldern oder Kosten für Strom, Sauberkeit und Winterdienste der Tiefgarage, die nur von den Stellplatzmieter:innen zu tragen wären, über zu hoch in Abrechnung gestellte Hauswart-,Reinigungs- und Grünpflegekosten oder nicht zuzuordnende Belege der Kosten für die Breitbandkabel bis zu überdimensionierten Wasseruhren und den dadurch verursachten zu hohen Verbrauch und Kosten, reichen die aufgelisteten Fehler der Korrekturabrechnung. Dazu aber kommen auch noch Ungereimtheiten bei den Positionen der Außenbeleuchtung oder Entsorgung von Niederschlagwasser, die zum Teil nur für einzelne Hausaufgänge berechnet worden sind und für andere nicht. 

Da man nicht annehmen kann, dass es über den Häusern Pillnitzer 15-21 im vergangenen Jahr nie geregnet hat, dürfte die Umlage der entsprechende Kosten wohl nicht ordentlich erfolgt sein. Ähnliches ist bei den Fahrstuhlkosten aber auch bei den Heizkosten zu vermuten, denn nachdem in der 1. Abrechnung die (im übrigen aufgrund falscher Verbrauchsdaten viel zu hohen) Kosten der Gesamtanlage auf die jeweiligen Heizfläche der Wohneinheiten umgerechnet wurden, sind bei der Korrekturabrechnung vom 15. März Kosten für die einzelnen Aufgänge zugrundegelegt.

Auffallend dabei, dass zum Teil gewaltige Unterschiede der berechneten Kosten auftreten auch bei ansonsten bzgl. Geschosshöhe und Wohnraum durchaus vergleichbaren Aufgängen.

Entsprechend hat Spandaus Sozialstadtrat Gregor Kempert auf der Versammlung ausgedrückt, wie fassungslos er sei angesichts der Unprofessionalität mit der die Abrechnungen der Betriebskosten erstellt worden sind und hat darüberhinaus auch nochmal versichert, dass auch für die Fälle, die trotz der Korrekturen immer noch mit hohen Nachzahlungen  belastet werden, weitgehend die Wege offen sind zu Unterstützung der öffentlichen Hand via einmaligem Wohngeldzuschuss bzw. Zuschüssen oder Darlehen über Jobcenter und Sozialamt.

Widerspruch aufrechterhalten bzw. Widerspruch einlegen
Alles in allem genug gute Gründe für alle Mieter:innen des Wohnblocks von Empira AG/Arz 8 PropCo gegenüber der für die Kalenderjahre 2021 (und dann auch 2022) noch zuständigen Hausverwaltung talyo Property Service GmBH zu erklären, dass sie zwar ihre Korrekturabrechnung erhalten haben , diese jedoch aufgrund von Fehlern keine aufhebende Wirkung bzgl ihres schon vorliegenden Widerspruch  zur Betriebskostenabrechnung 2021 hat.

Der Hausverwaltung hoch anzurechnen ist, dass sie der kompletten Mieterschaft – ob Widerspruch eingelegt oder nicht – die ursprüngliche Abrechnung korrigiert hat. Aber ob dies dann auch bei den nun bemängelten Fehlern der Korrekturabrechnung ebenso gehandhabt wird ist ungewiss. Daher die Empfehlung: Widerspruch einlegen! Denn es lohnt sich! Auch wenn man der ersten Abrechnung nicht widersprochen hat.

Weitere Senkung der Heizkosten um 15 %
Alleine schon deshalb, weil Marcel Eupen, der Mietrechtsexperte des AMV, noch einen ganz speziellen Grund aufgedeckt hat, der zu einer weiteren Senkung der Heizkosten um 15% führen sollte. Denn der in 2022 erfolgte Einbau neuer Elektrospeicherheizungen in Verbund mit den Techniken für Aufnahme und Übertragung des Einzelverbrauchs – ohne Umlage als Modernisierungsaufwand – ist ein deutliches Zeichen, dass dieser Umbau sich im gesetzlichen Rahmen von 10 Jahren amortisieren kann. Daher ist entsprechend der Pflicht zur einzelnen Verbrauchsabrechnung lt Heizkostenverordnung ein Abschlag von 15% der Kosten fällig, wenn die Einzelverbrauchsabrechnung nicht erfolgt – wie im Jahr 2021.

 

Die Initiative der Mieter:innen
ist anzutreffen und zu sprechen, jeden
Dienstag von 17.30 bis 19 Uhr 
im Familientreff Staaken im EG
desHochhauses Pillnitzer Weg 21 

 

Kostenlose Mieterberatung des AMV
im Auftrag des Bezirksamtes Spandau
Montag von 15.30 bis 18.30 Uhr
 im Hochparterre des
Stadtteilzentrum Staakentreff
Obstallee 22E 

Zum Nachlesen auf staaken.info:
Viertelmillion weniger Betriebskosten … v. 28. März 2023
Fehlerhafte Betriebskostenabrechnung v. 10. Januar 2023
Alte Klagen, neue Heizungen, höhere Mieten v. 30. August 2022
Von Vernachlässigung zur Vollsanierung v. 6. April 2022
Pillnitzer 21: Es stinkt zum Himmel v. 16. Februar 2022

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