Gewobag-Heizkosten: Offene Fragen

Mal ganz abgesehen, von der – für ein Unternehmen mit 103 Jahren Erfahrung im Management von Wohnimmobilien – überaus peinlichen “Korrektur der Heizkostenabrechnung” die dann doch nur eine “Gutschrift der falsch übermittelten Verbrauchswerte” war, gibt es mit der Reduzierung des falsch und zu hoch berechneten Heizkostenabschlags und der vom Gesetzgeber geforderten Erhebung und Abrechnung der individuellen Verbrauchswerte noch ganz wesentliche und “echtes Geld werte” offene Punkte, für (laut Gewobag) 1.697 ihrer Mieteinheiten  in der Staakener Großwohnsiedlung an Heerstraße und Magistratsweg. 

Wie Marcel Eupen, der Mietrechtsexperte und Vorsitzende des Alternativen Mieter- und Verbraucherschutzbundes AMV in dieser Woche mitgeteilt hat , wurde von der Gewobag in allen vom AMV vertretenen Fällen die monatliche Vorauszahlung für die Heizkosten rückwirkend ab 1. Januar 2022 auf die entsprechenden regulären Werte des zuletzt ermittelten Verbrauchs von 2020 angepasst.

In manchen Fällen immerhin rund 80 EUR pro Monat, die nicht als zinsloses Darlehen in die Kasse der Wohnungsgesellschaft fließen. Ob aber die Gewobag allen Mieter:innen, der von den falsch abgerechneten Verbrauchswerten betroffenen Wohneinheiten die überhöhte Vorauszahlung korrigiert hat ist weder uns noch dem Mieterberater des AMV bekannt.

Wir empfehlen: Melden Sie sich hier über die Kommentarfunktion – auch anonym oder mit Nickname aber mit korrekter Email (die nicht angezeigt wird) – oder bei der von Bezirk und Senat unterstützten kostenlosen Mieterberatung des AMV immer montags von 15.30-18.30 Uhr zur kostenlosen Beratung im Stadtteilzentrum Obstallee 22E oder via den unten stehenden Kontaktdaten. Selbst Auskunft über die eigentlich “überflüssige Frage” ob denn auch wirklich alle Ihre Gutschrift des falsch berechneten Verbrauchs erhalten haben, ist von Interesse.

Gesetzliche Pflicht: Verbrauchsabhängige Abrechnung 
Mit dem Widerspruch gegen die Betriebskostenabrechnung 2020 im November des vergangenen Jahres wurde vom AMV bei den von ihm vertretenen Mietparteien aus “unserem Kiez” auch von der Vermieterin Gewobag gefordert, künftig der laut §6 der Heizkostenverordnung bestehenden Pflicht einer verbauchsabhängigen Ermittlung und Berechnung der Heizkosten nachzukommen. 

Denn letztlich ist das die Voraussetzung um sich ein Wohnbehagen entsprechend der individuellen Bedürfnisse zu gestalten wie auch für einen eigenständigen Beitrag zur Einsparung von Ressourcen und Energien.

Bislang behauptet die Gewobag, dass die Erfassung des individuellen Verbrauchs für die vorliegenden Nachtspeicherheizungen nur mit so hohen Investitionsosten verbunden wären, die auch innerhalb von zehn Jahren nicht durch Einsparungen gedeckelt werden könnten und dementsprechend hier der Ausnahmestand zutrifft, wie im § 11 Abs. 1 Nr. 1 b HeizkostenVO vorgesehen.

Tatsächlich aber laufen in allen betroffenen Wohnungen die Nachtspeicherheizungen über einen getrennten Stromkreis, wodurch eine getrennte Einzelerfassung je Wohneinheit mit Produkten von sog. Klemm- oder Hutschienenzählern möglich sein müsste, z.B. Push-in CAGE CLAMP®, die im Handel schon für den Einzelpreis von rund 350 EUR  erhältlich sind. Klar für 1.697 Wohnungen kommt da auch bei viel geringeren EP viel Geld zusammen – aber sicherlich innerhalb von zehn Jahren leicht einzusparen, oder?

Es ist leider – angesichts von 19 Monaten andauernden Wasserschäden oder von nun bereits einem Jahr mit vergeblichen Bitten um einen Vorort-Termin zur Lösungsfindung für einen E-Rollstuhlplatz mit Stromanschluss – nicht verwunderlich, dass die Gewobag nun schon über ein halbes Jahr keine fundierte Aussage oder Nachweis erbracht hat zu dem Thema einer verbrauchsabhängigen Erfassung der Heizkosten, im Interesse der Energieeinsparung und des Klimaschutzes!

Vielleicht müssen wir alle darauf setzen, dass – wie im Zuge der Brandserie und dem sog. 10 Punkte-Plan – auch diese Frage von Politik und Medien aufgegriffen wird und die landeseigene Wohnungsgesellschaft Gewobag zum Handeln bringt.

zum Nachlesen:
Gewobag noch mehr Korrekturbedarf v. 10. Mai 2022
Gewobag: Korrektur mit Beigeschmack v. 2. Mai 2022
Gewobag: Heizkosten fast verdoppelt v. 17. Nov. 2021

Die kostenlosen Mieterberatungen in Staaken
im Rahmen des Bündnisses für Wohnungsbau und Mieterberatung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Bauen Wohnen und dem Bezirksamt Spandau
des Alternativer Mieter- u. Verbraucherschutzbund AMV
• montags 15.30 bis 18.30 Uhr Staakentreff Obstallee 22 E
• dienstags 8 bis 10 Uhr Staakentreff Brunsbütteler Damm 267

Kontakt AMV:
Tel.: 23 60 54 05 |mobil: 0174  48 32 728
Email: info@mieter-verbraucherschutz.berlin

 

2 Antworten zu “Gewobag-Heizkosten: Offene Fragen”

  1. Die Gewobag gibt an , es hätte alles seine Richtigkeit .
    Bei mir wurde nichts korrigiert ! Im Gegenteil man hatte damals bei mir eine Nachzahlung von 430 Euro veranschlagt , dann somit die heizkosten mit 33 Euro mehr monatlich veranschlagt .
    zu guter letzt wurde die Summe von 430 Euro stehengelassen und die dann noch mit der Korrektur verrechnet , was ja wohl kaum sein kann !
    Ferner auf Anfrage wurde nie die Miete zurück datiert bzw die 33 euro Mieterhöhung blieben nach wie vor stehen .
    Auch hier kam auf Anfrage nur , daß hätte alles seine Richtigkeit!
    Seit dem blieb es dabei .
    Ich zahle jetzt quasi seit dem 1.1.22 33 Euro zuviel !
    Abgesehen davon das man eine Betriebskostenabrechnung die völlig falsch war noch von der korrigierten abgezogen hat ! Obwohl diese als Null und nichtig bezeichnet wurde !!!
    Ich bin gespannt was dieses Jahr auf uns zukommt und was ich wieder bekomme !
    Die Gewobag wird schon dafür Sorge tragen das ich nicht zu meinem Recht komme !

  2. Berliner Morgenpost am 09.06.2022: Verwirrung um Nebenkosten-Rückzahlungen in Staaken

    1. Keine automatische Absenkung der Vorauszahlungen

    Zusätzlich seien zwar in allen vom AMV vertretenen Fällen die monatliche Vorauszahlung für die Heizkosten rückwirkend ab 1. Januar 2022 auf die entsprechenden regulären Werte des zuletzt ermittelten Verbrauchs von 2020 angepasst worden. „Ob die Gewobag das aber automatisch auch bei allen anderen Mietern gemacht hat, ist zweifelhaft“, sagt Eupen. Die Wohnungsgesellschaft bestätigt auf Anfrage der Berliner Morgenpost indes, dass man für diesen Schritt selbst aktiv werden müsse. „Wir passen selbstverständlich die monatlichen Vorauszahlungen rückwirkend bei allen Mieterinnen und Mietern an, die mit diesem Wunsch auf uns zukommen, beziehungsweise schon auf uns zugekommen sind“, so eine Unternehmens-Sprecherin.

    2. Umrüstung auf eine verbrauchsabhängige Abrechnung

    „Wir prüfen gerade die Möglichkeiten einer Umrüstung auf eine verbrauchsabhängige Abrechnung“, sagt eine Sprecherin.

    3. Energetisches Quartierskonzept

    Für die Gewobag-Bestände in der Heerstraße Nord werde zudem bis Ende 2022 ein energetisches Quartierskonzept erarbeitet. Ziel sei die Bewertung aller Objekte und Heizungsanlagen in Bezug auf die Erarbeitung einer Klimastrategie. „Dazu zählen auch Untersuchungen zur künftigen Wärmeversorgung“, heißt es aus dem Unternehmen.

    https://www.morgenpost.de/bezirke/spandau/article235570677/Verwirrung-um-Nebenkosten-Rueckzahlungen-in-Staaken.html

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