Gewobag und Polizei sind einer Meinung:

Videoüberwachung vs Brandstiftungen

Am vergangenen Donnerstag beim Runden Tisch, auf Einladung der Mietergruppen aus der Großwohnsiedlung, kam es raus: Gewobag setzt jetzt, auf Anraten der Polizei, auf die Installation von zahlreichen Überwachungskameras, die mit einem Tag- und Nacht-Blick auf die Umgebungen der Hauseingänge den Täter:innen auf die Spur kommen sollen, der Brandserie in der Großwohnsiedlung. Derzeit werden die Gewobag-Mieter:innen zum Thema befragt.

Der Vertreter der Adler Group hat angekündigt, für deren Häuser in der Rudolf-Wissell-Siedlung, auf der Westseite des Magistratswegs, im Falle der Einführung eines Sicherheitsdienstes bei der Gewobag sich entsprechend anschließen zu wollen. Ob dies auch für die Videoüberwachung gilt, wird man sehen.

Brandanschläge verhindern kann selbst eine flächendeckende Videoüberwachung nur dann, wenn dadurch erreicht wird, dass die Angst überführt zu werden mächtiger ist, als die Lust am Zündeln.

Wir hoffen darauf. Aber gleichermaßen auch, dass die Wohnungsgesellschaften – ob privat oder kommunal – parallel dazu ihre “Anstrengungen” erhöhen:
• für einen guten Zustand ihrer Häuser,
• für die Funktionalität von Türen und Türschlössern, von Fahrstühlen und Beleuchtung
• für Sperrmüll freie Flächen draußen an den Gebäuden, in Fluren und auf Treppen
• für eine gute Erreichbarkeit ihrer Servicekräfte und eine zügige Umsetzung von Instandhaltung und Instandsetzung

Dringend notwendig: die Einbeziehung bei künftigen Runden Tisch-Treffen etc. ALLER Vermieter- bzw. Verwaltungsgesellschaften und natürlich auch der betroffenen Mieterschaften (und deren Belange) aus dem Stadtteil. Wie denen der Empira AG / Talyo Verwaltung von der Westseite des Pillnitzer Wegs, die am vergangenen Freitag ein erstes Mietertreffen organisiert haben. Denn gerade dort gibt es besonders nachlässige Hausmeister- und Reinigungsdienste, die bislang nur in einem Punkte “zuverlässig” sind: Im Wegschauen und Ignorieren und manchmal sogar im “Vermehren” von Sperrmüll drumherum.


Demnächst dazu mehr auf staaken.info und zum Nachlesen:
Freitag Mietertreffen am Pillnitzer Weg v. 16.3.22

9 Antworten zu “Videoüberwachung vs Brandstiftungen”

  1. Hallo Hr. Wanke,
    die Befragung ist nur für die Überwachung der Innenräume (Keller,Müllräume, Foyes, Aufzug).

    Die Kammeras die jetzt aufgestellt werden, sind nur für die Außenanlagen.
    Das sind zweierlei sachen. Für die Außenanlagen, bedarf es, glaube ich keine Zustimmung der Mieter, das es hierfür die Hinweißschilder gibt, so wie bei der BVG.

  2. Wieder einmal zeigt die Gewobag ein Unvermögen, eigene Versäumnisse mit richtigem Handeln abzustellen. Eine konkrete Beschreibung der beabsichtigten Maßnahmen zur Einführung von Kameraüberwachung fehlt bei der Befragung ganz. Ich habe den Eindruck, dass hier nur wieder Zeit vergehen wird, Zeit die eigentlich nicht vorhanden ist.
    Und auch die Information, welche finanziellen Auswirkungen das alles auf die Mieten hat, wird gar nicht erst gegeben.
    Insofern hat Stefan Pfeiffer recht, wenn er in seinem Kommentar den Focus auf andere Themen richtet.
    Zum Schluss:
    Leider zeigt der ganze Vorgang auch, wie wenig von den Wohnungsgesellschaften gemeinsames Handeln angestrebt wird.
    Es reicht mir schon, das das Quartier Heerstraße durch zwei große Straßen
    geteilt ist. Die kann man aber gottseidank an dem Ampeln überqueren. Die Bewohner machen das täglich. Nur die Wohnungsgesellschaften schaffen das nicht. Ach ja, die “wohnen” ja nicht hier.

  3. Sehr geehrter Herr Loss,

    es geht keineswegs hauptsächlich um Persönlichkeitsrechte und Datenschutz. Natürlich stehen Gesundheit und Leben absolut im Vordergrund.

    Aber: Neben technischen müssen nun mal auch rechtliche Fragen, insbesondere zum Datenschutz, vorab geklärt werden. Sonst kann eine Videoüberwachung schnell zum Eigentor werden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Marcel Eupen

  4. Es verwundert doch sehr, daß es sich bei der Thematik “Sicherheit in Wohngebäuden” schon wieder hauptsächlich um Persönlichkeitsrechte und den Datenschutz dreht.
    Wann geht es hier eigentlich nicht als erstes um das Thema “Menschenleben”; vielleicht, weil es bei den fast 80 Brandstiftungen bisher nur Nachbarn und Mieter mit Rauchgasvergiftungen gab? Muss es erst leblose Mieter geben?
    TRAURIG!

  5. Die entscheidende Frage ist doch: Kann man die Brandstiftungen mit Kameras verhindern? Nur wenn die Maßnahme dafür geeignet ist, sind der Aufwand und der Eingriff in die Rechte Unbeteiligter gerechtfertigt. Die Polizei scheint das so zu sehen, wenn sie Kameras empfiehlt. Ich bin da skeptisch. Die Täter gehen mit hoher krimineller Energie vor, trotz des Ermittlungsdrucks und der allgemeinen Aufmerksamkeit im Kiez. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die sich durch ein paar Kameras abschrecken oder ermitteln lassen. Ich denke daher, dass die anderen genannten Punkte hinsichtlich Ordnung, Sauberkeit, Erreichbarkeit und Zuverlässigkeit der Dienstleister wichtiger sind. Das Geld sollte lieber dort und in gute Schlösser und Beleuchtungen investiert werden statt in nach meiner Einschätzung nutzlose Kameras. Im worst case verschlechtern die die Lage, weil alle sich auf die Kameras verlassen.

  6. Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit:

    “Videoüberwachung in Mietshäusern

    Der Einsatz von Videoüberwachungsanlagen kann zur Wahrnehmung berechtigter Interessen, wie z. B. zum Schutz des Eigentums des Vermieters, zulässig sein, wenn keine Anhaltspunkte bestehen, dass schutzwürdige Interessen der Betroffenen überwiegen.

    Überwiegende schutzwürdige Interessen sind insbesondere dann anzunehmen, wenn der Innenbereich eines Mehrfamilienhauses, z. B. Treppenaufgänge, Fahrstuhl, Wohnungstüren, überwacht werden, da es für die Mieterschaft keine Möglichkeit gibt, der Überwachung auszuweichen. Dies ist regelmäßig ein schwerer Eingriff in deren Persönlichkeitsrecht, da erfasst wird, wann eine Person ein- und ausgeht und welchen Besuch sie zu welchen Zeiten empfängt.

    Eine Videoüberwachung kann unter bestimmten Voraussetzungen auch in öffentlich zugänglichen Bereichen zulässig sein, wenn sich diese auf die konkret gefährdeten Bereiche beschränkt und auf die Videoüberwachung mittels deutlich sichtbarer Hinweisschilder aufmerksam gemacht wird, so dass betroffene Personen der überwachung ausweichen können.

    Die einzelnen Voraussetzungen, unter welchen eine Videoüberwachung zulässig ist, können Sie der entsprechenden Orientierungshilfe der Aufsichtsbehörden oder dem Kurzpapier Nr. 15 „Videoüberwachung nach der Datenschutz-Grundverordnung“ entnehmen, siehe nebenstehende Links.”

    https://www.datenschutz-berlin.de/infothek-und-service/themen-a-bis-z/mieterinnen-datenschutz

  7. Das Thema ist immer wieder der Datenschutz und die eigene Persönlichkeit die hier dokumentiert wird. Dafür gibt es aber Regeln, die man auf dem Treffen absprechen kann. Inzwischen kann man vieles realisieren, mit “Unschärfe” oder “Auspixeln”. Ebenso kann man Thermalkameras verwenden, die dann nur Wärmesignaturen erkennen, keine konkreten Gesichter. Drüber reden, zur Sicherheit aller….

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