foev-verbund.de zur Impfpflicht beim Pflegedienst:

Versorgungsengpässe wegen Impfpflicht?

Trotz zahlreicher Bedenken von betroffenen Einrichtungen und Verbänden aber auch von Politik, Gremien und Öffentlichkeit tritt ab morgen, Mittwoch 16. März, die umstrittene, auf Einrichtungen für Notfall und Pflege bezogene Impfpflicht in Kraft. Am Ende bedeutet das, Berufsverbot für Ungeimpfte in Arztpraxen, Sanitäts- und Notfalldiensten, in Krankenhäusern und Pflegeheimen. Aber auch in ambulanten Pflegediensten, wie sie derzeit vom Fördererverein Heerstraße Nord mit ca. 60 Pfleger:innen für rund 300 Pflegebedürftige geleistet werden.

Es drohen Pflegenotfall und “Pflege-Triage”, wenn nun noch zwischen 10-20% der Pfleger:innen ausfallen müssen! Denn ohnehin fehlen bereits jetzt – lt. dem deutschen Institut für Wirtschaft im Jahr 2020 – annähernd 150.000 ambulante Pflegekräfte bundesweit.  Eine brisante Gefahr auch für die Lebenssituation derAngehörigen, die immer dann “einspringen” und “ausgleichen” müssen, wenn die Pflegedienste Zeiten und Leistungen reduzieren müssen.

Mit Brand- und Protestbriefen, mit Stellungnahmen und Interviews in Berliner und bundesweiten Medien haben Vorstand, Geschäftsführung und Pflegeleitung des bei uns in der Großwohnsiedlung ansässigen Förderervereins und seiner Pflegedienste ihre Kritik und Bedenken gegenüber der Impfpflicht geäußert.

Denn neben der zu erwartenden Verschärfung des Personalnotstands in der Pflege ist auch die Wirksamkeit einer Impfpflicht  – ob “nur” auf Einrichtungen bezogen oder für die Allgemeinheit gültig – bezüglich Schutz vor Infektion und Weitergabe der Viren, bei den bislang auf dem Markt verfügbaren Impfstoffen keineswegs nachgewiesen. Wie ja die Erfahrungen der letzten Monate, sogar mit Mehrfachinfektionen von “Geboosterten” bewiesen haben.

Nachfolgend via Links, auf foev-verbund.de
Beiträge zum Thema der auf Einrichtungen bezogenen Impfpflicht auf die Situation der ambulanten Pflege.

Impfpflicht für Pfleger: “Wie Hunde vom Hof gejagt” vom 12. Jan 2022
Protestbrief gegen Impfpflicht v. 8. Feb. 2022 (Vorstand Cord Hasselblatt)
Was bedeutet die Impfpflicht für den ambulanten Pflegedienst v. 15. Feb.22

Übrigens: ausgerechnet die Gesundheitsämter der Bezirke – die schon vor Wochen angesichts der Infektionszahlen eine Nachverfolgung der Kontakte aufgegeben haben – soll dann auch noch eine neue Rolle zukommen, als “Ermittler, Überprüfer und Vollstrecker”.

Info: Ablaufschema Verfahren Impfpflicht nach §20a lfSG  pdf-Datei v. 4. März 22
Meldung, Prüfung bis Bußgelder oder Berufsverbot … 

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