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Senatsbeschluss aufgrund des Bundes-Infektionsschutzgesetzes:

Ab April: COV-Basisschutzmaßnahmen

Kein Aprilscherz: Ab morgen gilt die am Mittwoch vom Senat – zähneknirschend, weil vernünftiger wäre Fortbestand von 3G + Maskenpflicht – beschlossene Verordnung der SARS-COV2-Basisschutzmaßnahmen. die noch “Restpflichten” regelt, nach dem Auslaufen der 4. Infektionschutzverordnungen. Es bleiben nur noch in speziellen Bereichen Maskenpflicht, vorgeschriebene Testungen und die Absonderung von Personen im Infektionsfall. 

Nachfolgend die Basisschutzmaßnahmenverordnung Weiterlesen → “Ab April: COV-Basisschutzmaßnahmen” </span