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Die 7. Änderung der 4. Infektionsschutzverordnung in Kraft:

2G+ bleibt für Großevents + Tanzlust …

für Gastronomie, Friseure, Kosmetik und Massage, für Hallenbäder wie auch für fast alles andere an Veranstaltungen – drinnen mit 11- 2000 und draußen zwischen 1.001-2000 – ist seit Freitag 4. März lt. der 7. Verordnung zur Änderung der Infektionsschutzmaßnahmen wieder entsprechend der Regel zur Teilnahme offen: 3 G = Genesen, Geimpft oder Getestet aber mit FFP2-Maske.

Nur so einfach nachvollziehbar und verständlich ist diese neue Verordnung beim besten Willen nicht unbedingt: Weiterlesen → “2G+ bleibt für Großevents + Tanzlust …” </span