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Ab morgen gilt die 6. Änderung der 4. Infektionschutzverordnung:

FFP2 statt 2G bei Einkauf & Co

Endlich: Die Einsicht hat sich durchgesetzt, dass alle – ob genesen, geimpft, geboostert oder ungeimpft – sich mit Covid infizieren und entsprechend auch zur Weiterverbreitung der Viren beitragen können und daher auch eine weitere Ausgrenzung eines Teils der Gesellschaft sich erübrigt. Wie am Dienstag vom Senat beschlossen – wird ab morgen 18.2. die 2G-Regel aufgehoben und durch die FFP2-Maskenpflicht ersetzt: im Einzelhandel, in Museen, Galerien, Gedenkstätten, in Bibliotheken und Archiven – außer im Lesesaal, da gilt – wie auch weiterhin in Bahn, Bus, Tram, Taxi oder Stadtrundfahrten etc.: 3G (genesen, geimpft bzw. getestet)

Nachfolgend im Wortlaut: Weiterlesen → “FFP2 statt 2G bei Einkauf & Co” </span