Ab Morgen 28. Dezember gilt die 1. Änderung der 4. COV-Verordnung:

Treffen nur noch in kleiner Runde

Mit Blick auf Silvester und Neujahr sind ab dem morgigen Dienstag 28. Dezember bis 22. Januar 2022 weitere Einschränkungen der Kontakte, vorrangig bei privaten Zusammenkünften sowohl drinnen wie auch draußen, in Kraft:
•  Obergrenze von 10 Personen über 14 Jahre, die nachgewiesen geimpft oder genesen sind:
• Sobald eine Person (älter als 14) ohne Impf- / Genesenzertifikat dabei ist, sind priv. Treffen nur für Mitglieder eines Haushalts plus zwei Personen aus einem weiteren Haushalt möglich. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.
• Der Tanzeslust muss man generell – auch an Sílvester – im Freien wie auch in Räumen total entsagen.
Und grundsätzlich empfohlen wird allen – ob Genesen, Geimpft oder nicht –  vor Treffen sich zu testen und bei typischen Symptomen auf die Zusammenkunft zu verzichten.

Weiter gilt, vor allem, für den Jahreswechsel 21/22:
• Das berlinweite Verkaufsverbot für Pyrotechnik bleibt bestehen
Verbot von Ansammlungen und dem Abbrennen von Feuerwerken, Böllern und sonst. Pyrotechnik an 53 Orten in Berlin, zum Jahreswechsel 2021/22
Darunter die Spandauer Verbotszonen: 

  • Großwohnsiedlung an Heerstraße + Magistratsweg begrenzt durch Staakener Felder Aufstall/Upstall, von Cosmarweg, Maulbeerallee, Blasewitzer Ring, Kleingartenanlage Hasenheide, Meydenbauer-, Meesterweg.
  • Altstadt Spandau begrenzt durch Am Juliusturm, Havel, Stabholzgarten, Altstädter Ring
  • Falkenhagener Feld begrenzt durch Radelandstr., Hohenzollernring, Bahntrasse , Wolfshorst, Reckeweg und Landesgrenze zu Brandenburg
  • Neustadt begrenzt durch Hohenzollernring, Falkenseer Damm, die Havel
  • Wasserstadtbrücken begrenzt durch Rauch-, Daum-., Pohleseestraße, Hugo-Cassirer-Straße

Link zur 1. ÄND der 4. SARS-COV-2 Infektionsschutzverordnung
(inkl. der Anlage Silvester-Verbotszonen) gültig v. 28.12 21. bis 22. 1. 2022

Desweiteren gilt für “nicht-private” Veranstaltungen

• Veranstaltungen im Freien, mit mehr als 1.000 zeitgleich Anwesenden bleiben verboten
• Veranstaltungen in geschlossenen Räumen sind nur unter der 2G-Regel bis max. 200 zeitgleich Anwesenden erlaubt.
• Events entsprechen dem Hygienerahmenkonzept der für Kultur, Wirtschaft oder  Sport zuständigen Verwaltung  –  sind im Freien nur noch mit bis zu 3.000 Personen –
und in geschlossenen Räumen mit bis zu 2.000 Personen zulässig.
Das Hygienerahmenkonzept muss mindestens eine maschinelle Belüftung in geschlossenen Räumen vorsehen, für die Veranstaltungen ist grundsätzlich 2 G plus (inkl. FFP2-Maske und negativem Testnachweis) verpflichtend.

 

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