Montag 22. 11. Aktionstag und Fahnenhissung in Spandau:

Gegen Femizide und Gewalt an Frauen

Alle drei Tage wird in diesem Land eine Frau von ihrem (Ex-)Partner getötet und stündlich muss –laut Statistik – mindestens eine Frau schwere Körperverletzungen von ihrem Partner erfahren. Die gefährlichsten Orte für Frauen sind also eher Zuhause bzw. im eigenen Umfeld zu finden. Gründe genug um am Montag mit Aktionen im Bezirk und den fast schon traditionellen Fahnen am Rathaus gegen die Gewalt an Frauen zu demonstrieren und den Opfern von Femiziden zu gedenken. , .

In diesem Jahr laden der Spandauer Frauenbeirat und die Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte des Bezirks schon für Montag 22. November ab 11.30 Uhr ein, zu  Fahnenhissung, Aktionen und Demonstrationen von Rathaus- über Markt- bis Lutherplatz, im Vorfeld des  Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen und Mädchen am 25. November.

Fahnenhissung und Aktionstag
gegen Femizide und Gewalt an Frauen
mit Redebeiträgen von Bezirksbürgermeisterin,
Frauenbeirätinnen, Expertinnen  …
Montag 22. November 11.30 Uhr 

am Rathaus Spandau

zum download:
PM des Bezirks mit Ablauf des Aktionstags

BIG-Hotline Hilfe bei Gewalt an Frauen 030 611 03 00

 

zum download: Flyer Spandau gegen Femizide u. Gewalt an Frauen 

Im Wortlaut
Aufruf und Forderungen des Frauenbeirats Spandau:

Femizide sind Morde an Frauen*, weil sie Frauen* sind.

Femizide sind keine dramatischen Einzelfälle. In den Medien wird dies leider noch zu häufig mit Begriffen wie Familientragödie, Beziehungsdrama oder manchmal auch „erweiterter Suizid“ verharmlost. Jeden dritten Tag wird in Deutschland eine Frau* von ihrem (Ex-)Partner ermordet.

Femizide haben System und sind die Folge bestehender gesellschaftlicher Verhältnisse. Femizid bedeutet die vorsätzliche Tötung einer Frau* aufgrund eines angeblichen Verstoßes gegen veraltete Rollenvorstellungen. Frauen* werden gewaltvoll bestraft, weil sie selbstbestimmt über ihr Leben, ihren Körper und ihre Sexualität entscheiden wollen.

Morde an Frauen* werden vor Gericht zumeist unter dem weniger schwerwiegenden Tatvorwurf “Totschlag” verhandelt. Seit Anfang Februar 2018 gilt in Deutschland die Istanbul Konvention. Die Konvention fordert, Betroffene besser zu schützen und die Strafverfolgung vonTätern zu erleichtern.

Wirklich verhindert werden können Femizide nur, wenn wir als Gesellschaft nicht wegschauen! Deswegen fordern wir u.a.:

  • den Begriff Femizide juristisch anzuerkennen. Darunter sind alle Morde zu verstehen, die an Frauen* begangen werden, weil sie Frauen* sind.
  • Kampagnen und Programme zur Aufklärung über Femizide und Gewalt gegen Frauen* und LSBTI zu fördern.
  • Der Schutz von Frauen* vor Gewalt, Kinderschutz und Strafrecht müssen in Einklang gebracht werden.
  • verpflichtende Weiterbildung aller Richter*innen und Strafanwält*innen zu Femiziden.
  • Angebote zum Schutz und zur Stärkung von Frauen* und Kindern müssen besser und dauerhaft unterstützt werden.
  • Die medizinische und therapeutische Versorgung aller betroffenen Frauen* und Kinder muss sichergestellt werden.
  • Wir fordern, dass die Istanbul Konvention vollumfänglich umgesetzt wird.

 

 

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