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Ab Montag gilt die 10. Änderung der 3. SARS-CoV-2 Infektionsschutzverordnung:

2G in Freizeit 3G am Arbeitsplatz …

… und darüberhinaus auch die Rückkehr zu der 50/50-Regel in den Unternehmen, für täglich besetzte Arbeitsplätze in Home Office bzw. Präsenz. Angesichts der aktuellen Höchstwerte der Neuinfektionen hat der Berliner Senat beschlossen, dem Beispiel anderer Länder zu folgen und ab Montag 15.11. in Innenräumen, den Besuch von Gaststätten, Kinos, Theater, Galerien und Museen bei Veranstaltungen, Sport, Tanz und körpernahen Dienstleistungen nur noch 2G also Geimpfte und Genesene zuzulassen. Aber auch bei Events im Freien mit mehr als 2.000 Teilnehmer:innen. 

Von der 2G-Regel ausgenommen sind: Weiterlesen → “2G in Freizeit 3G am Arbeitsplatz …” </span