3. SARS-Cov2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen:

Ab Freitag: Maskenfrei im Freien

Alle drei Corona-Warnampeln in Berlin stehen schon seit mehreren Tagen stabil auf Grün und so wurden auf der gestrigen Senatssitzung weitere Lockerungen der Infektionsschutzmaßnahmen beschlossen, im Rahmen der ab Freitag bzw. in Teilen ab Montag gültigen 3. SARS-COV2 Verordnung. Vor allem wieder mehr möglich bei Freizeit, Veranstaltungen und Treffen im Freien, meist ohne Test und – wie das Schlendern in belebten Einkaufsstraßen und der Spandauer Altstadt – auch wieder ohne Maske vor Mund und Nase.

Nur dort wo der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann (z.B. in Warteschlangen) besteht auch im Freien weiterhin die Maskenpflicht, wie auch in geschlossenen Räumen, beim Einkauf  und vor allem im öffentlichen Nahverkehr, in Bahn, Bus und Tram bleibt die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske bestehen!

Feiern, Treffen, Veranstaltungen
Veranstaltungen im Freien künftig mit bis zu 1.000 Teilnehmer:innen (TN) möglich, jedoch gilt ab 250 TN Testpflicht. Tanzveranstaltungen sind nur im Freien mit max. 250 TN und mit negativem Test- bzw. Impf- oder Genesennachweis erlaubt-
Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bis zur Obergrenze von 250 TN erlaubt.
– bis 20 TN auch ohne Testpflicht und fester Platzzuweisung.
– bei mehr als 20 TN dürfen bis zu 250 negativ Getestete, vollständig Geimpfte oder Genesene gleichzeitig teilnehmen. Wer seinen Platz verlässt, muss eine FFP2-Maske tragen.
Sport und Bewegung im Freien ist ab 18. Juni in Gruppen ohne Zahlenbeschränkung, ohne Test, ohne Maske und ohne Mindestabstand möglich.
• Bei Sport in geschlossenen Räumen besteht Testpflicht für Erwachsene.

Private Feiern (Hochzeiten, Geburtstage, religiöse Feste) dürfen mit bis zu 50 TN drinnen und im Freien mit bis zu 100 TN durchgeführt werden.
Private Zusammenkünfte sind ab 18. Juni im geschlossenen Raum von bis zu 10 Personen aus drei Haushalten und im Freien aus bis zu fünf Haushalten möglich. Kinder bis 14 J. zählen nicht, wie auch Geimpfte oder Genesene sowie Ehe-, Lebenspartner:in + Personen des Sorge- / Umgangsrechts. 
Kita, Schule, Hochschule: Kitas gehen ab Montag 21. Juni wieder in den Regelbetrieb. Bei den Schulen bleibt die Präsenzpflicht noch bis zum Schuljahresende ausgesetzt. Eine Rückkehr zum Regelbetrieb mit Präsenzpflicht ist – je nach Infektionsgeschehen – für das neue Schuljahr vorgesehen. Für Hochschulen werden die Bedingungen für Präsenzunterricht erweitert.

Weitere Lockerungen ab 18. Juni:
• Alkoholausschanks- und -verkaufsverbot zwischen 0 und 5 Uhr wird aufgehoben.
• Jahrmärkte und Volksfeste können wieder veranstaltet werden.
• Fitness-,Sportstudios, Hallenbäder, Saunen, Thermen etc. dürfen wieder für Gäste mit negativem Test, für Geimpfte, Genesene wieder öffnen. Es gilt FFP2-Maskenpflicht wenn man in den Räumen unterwegs ist.

Pressemitteilung zum Senatsbeschluss v. 15.6.2021

Unverändert bleibt:
• Keine Testpflicht aber Maske auf im gesamten Einzelhandel und bei Frisören 
• Gastronomie mit Maske und Test innen – Maske ab am Platz und für die Außengastronomie  (max. 10 Pers. aus 5 Haushalten an einem Tisch, Kinder bis 14, Geimpfte, Genesene zählen nicht) Maske auf sobald man – auch nur kurz – den Innenraum betritt.

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