Vor der Aufhebung der harten Bundesnotbremse:

Stabiler Abwärtstrend bringt Lockerung

Ein klares Weiter so! Bleibt die 7 Tage-Inzidenz auf dem Weg nach unten und dauerhaft “unter 100” … dann ist die sog. “Bundesnotbremse” mit den verschärften Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen ab Mittwoch nicht mehr “fest angezogen”! Dementsprechend hat der Berliner Senat schon am Freitag die inzwischen “Siebte Verordnung zur Änderung der Zweiten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung” beschlossen, mit zahlreichen Lockerungen für Bewegung, Kultur und Gastronomie im Freien und für private Zusammenkünfte, die bei weiterhin positiver Entwicklung des Infektionsgeschehens am 19. Mai in Kraft treten werden.

Wenn bis zum 19. Mai die Werte der 7-Tag-Inzidenz weiter unter 100 liegt, dann gelten folgende Regelungen

Private Zusammenkünfte:
im öffentlichen Raum im Freien dürfen sich Angehörige eines Haushalts mit Angehörigen eines weiteren Haushalts treffen –  max. fünf Personen. Nicht mitgezählt werden Kinder bis 14 Jahre und Personen für die ein Sorge- u. Umgangsrecht besteht. Ebenso nicht gezählt werden vollständig Geimpfte (2. Impfung ist älter als zwei Wochen) und Genesene, deren positiv-Test älter als 28 Tage jedoch noch nicht älter als 6 Monate ist. 

Auch für private Treffen in Innenräumen gibt es Lockerungen. Zwar bleibt es bei der Begrenzung eigener Haus halt plus 1 haushaltsfremde Person –wie oben, Kinder unter 14, Sorge- oder Umgangsrecht sowie Geimpfte und Genesene zählen nicht – jedoch ist mit der Bundesnotbremse auch das nächtliche Besuchsverbot dann aufgehoben.

Kulturveranstaltungen & Freizeit:
Bei fortgesetzten Werten der  7-Tage-Inzidenz unter 100 sind – unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln – kulturelle Veranstaltungen im Freien wieder möglich. Ob Kino, Theater, Oper,  Konzert oder Lesungen, je nach den jeweiligen Räumverhältnissen dürfen bis max. 250 Gäste bei Veranstaltungen in Höfen oder auf Vorplätzen von Clubs und Kultureinrichtungen dabei sein. 
Voraussetzung: Terminbuchung und Einhaltung von Test- und Maskenpflicht.

Ebenso mit Buchung, Test und Maske wieder möglich: Stadtrundfahrten mit Bus oder Schiff und andere touristische Angebote und Freizeitaktivitäten.

Museen, Galerien und Musik- und Kunstschulen
dürfen ab Mittwoch 19. Mai – unter Einhaltung von lokalen Hygiene- und Schutzkonzepten, Abstandsregeln, Test- und Maskenpflichten wieder öffnen. Gleiches gilt für Musik- und Jugendkunst-, Jugendverkehr- und Gartenschulen. die wieder Kurse in Präsenz anbieten dürfen.

Ab 21. Mai auch Gastronomie im Freien
Rechtzeitig zum Pfingstwochenende sind – vorausgesetzt die Inzidenz bleibt niedrig genug – auch der Besuch von Gartenlokalen oder Tischreihen in Höfen und Vorgärten oder auf den Bürgersteigen inklusive dem Verzehr von Speis und Trank wieder möglich. Doch Achtung: das nächtliche Alkohol-Verkaufsverbot von 23 bis 5 Uhr bleibt bestehen.

Erste Freibäder öffnen ab 21. Mai
Vorerst sollen zum Pfingstwochenende elf Berliner Freibäder ihre Türen öffnen, für Menschen mit aktuellem negativen Test und einem vorab gebuchten Zeitfenster. Welche Bäder das sind wird am 18.5. bekanntgegeben.

Die für Sport und Bewegung zuständige Innenverwaltung des Senats verhandelt derzeit darüber, dass für Kinder bis 12 Jahren in den Sommerferien der Eintritt in den Einrichtungen der Berliner Bäder-Betriebe kostenlos sein wird.

À propos Sport – gemeinsam in Gruppen von max. zehn Teilnehmer:innen sportlich aktiv sein, ist nun auch – nur mit Negativtest – wieder möglich. 

Übrigens: Wochenmärkte dürfen unabhängig vom Sortiment ohne Testpflicht besucht werden.

Im Wortlaut die Pressemeldung des Senats, zur
7. Änderung der SARS-COV-2 Schutzverordnung vom 14.Mai 2021

 

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