Mietendeckel für nichtig erklärt

Ohne vorherige mündliche Verhandlung hat heute vormittag der 2. Senat des Bundesverfassungsgerichts seine Entscheidung verkündet, das Gesetz zur Mietenbegrenzung im Wohnungswesen in Berlin (MietenWoG Bln) als verfassungswidrig und nichtig zu erklären, da aufgrund der abschließenden Bundesgesetzgebung zum Mietpreisrecht das Bundesland Berlin nicht berechtigt sei eine davon abweichende Regelung zu verordnen.
Auf der Webseite des Bundesgerichtshofes: der Beschluss im Wortlaut.

Vielleicht erinnern sich Berliner Mieter:innen bei der Bundestagswahl im September daran, dass die Klage von 284 Abgeordneten der CDU und FDP eingereicht worden war. Die Vermieter:innen tun es bestimmt.

Übrigens:
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Do 15. April 18 Uhr 
Hermannplatz in Neukölln

2 Antworten zu “Mietendeckel für nichtig erklärt”

  1. Die Neutralität der Berichterstattung ist gewiss nicht einfach, da jeder Mensch eine persönliche Einstellung hat.
    Aber wir Mieter*innen vergessen ganz gewiss nicht, wer und wie und für welch „kleinen Taler“ hier die Landeseigenen Wohnungen, im guten Zustand, verramscht wurden! Wir vergessen auch nicht, wieviel Wohnungen in der Vergangenheit für “normal und gering” verdienende Menschen gebaut wurden – „wenig, teilweise gar nicht“! Oder jetzt die „total überteuerten Rückkäufe“ in Millionen Euro Höhen von voll vermieteten, instantsetzungs- und modernisierungsbedürftigen Wohnungen, die uns „0 – NULL“ neue Wohnungen gebracht habe bzw. bringen. Aber dem Verkäufer „viel Freude“!
    Wir haben auch nicht die Worte von den Herren Saleh und Machulik vergessen: „Wenn die Gewobag alles wieder übernommen hat, dann wird hier alles wieder besser“. Wir erleben doch alle persönlich tagtäglich in unserer Großwohnsiedlung Heerstraße Nord, wie der tatschliche Zustand ist und wer hier was macht!

  2. Ist das objektive Berichterstattung?
    Erinnern wir uns vielmehr daran, dass von Anfang an nahmhafte Verfassungsrechtler auf die wahrscheinliche Verfassungswidrigkeit dieses Gestzes hingewiesen haben. Nun haben 2 Parteien nicht mitgeheult und den ordentlichen Rechtsweg beschritten, sollen die Mieter sie dafür bestrafen? Diese (Un)rechtsauffassung verstehe ich nicht!

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